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Nahaufnahme eines Produktetiketts mit gedrucktem EU-Pflichttext, Herstelleranschrift, verantwortlicher Person und QR-Code auf weißem Untergrund.

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Reicht ein QR-Code statt Pflichttext auf dem Etikett?

· 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagtArtikel 9 GPSR erlaubt Datenträger nur als Ergänzung, nie als Ersatz für Pflichtangaben.
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Kurze Antwort: Nein.

Die GPSR (Verordnung EU 2023/988, Art. 9) erlaubt QR-Codes als Ergänzung zu den Pflichtangaben – aber nicht als Ersatz.

Das bedeutet konkret: Name und Postanschrift des Herstellers, Name und Anschrift der EU-verantwortlichen Person, die Produktkennung (Typ, Charge oder Seriennummer) sowie alle Sicherheitshinweise müssen gedruckt und lesbar auf dem Produkt oder seiner Verpackung stehen. Ein QR-Code kann zusätzliche Informationen liefern, ersetzt aber keinen einzigen dieser Blöcke.

Warum ist das relevant für Marketplace-Verkäufer? Marktplätze prüfen heute, ob diese Angaben auf dem Produkt vorhanden sind. Fehlen sie, wird das Listing schneller gesperrt als jede Behörde reagieren könnte.

Wenn Ihr Produkt zu klein ist für den vollständigen Text: Die Regeln erlauben in diesem Fall, die Angaben auf die Verpackung oder ein Beilagendokument zu verschieben. Beide Varianten müssen dann vollständig sein.

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